Zweckverband Passau Freyung
Gewässerentwicklungskonzept für das Zweckverbandsgebiet
Aufgrund des großen Gebietes und des großen Gewässernetzes (ca. 3.200 km Gewässerfließlänge) war ein mehrstufiges Vorgehen bei der Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen erforderlich.Zunächst wurde ein Rahmenkonzept für das gesamte Zweckverbandsgebiet erstellt.
Das Rahmenkonzept soll vor allem gewährleisten, dass Gewässerentwicklungspläne für Teilgebiete des Zweckverbandsgebietes in ihrem Aufbau und Darstellung möglichst einheitlich sind. Teilgebietsübergreifende Inhalte wurden hier vorweggenommen und für spätere Bearbeitungen in Teilgebieten zur Verfügung gestellt.
Aufbauend auf das Rahmenkonzept wurden für sieben Teilgebiete jeweils Gewässerentwicklungskonzepte im Maßstab 1: 25.000 erstellt.
Das Entwicklungskonzept für alle sieben Teilgebiete wurden 2008 fertig gestellt.
Karte der sieben Teilgebiete in PDF- Format >>
Die daraus folgenden Umsetzungsmaßnahmen sind soweit es Unterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Wassergesetze betrifft im Bauprogramm enthalten.
Diese werden nach Absprachen mit den Gemeinden und den beauftragten Ingenieurbüros festgelegt.
Aufgaben des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder
Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Gewässer dritter Ordnung im Gebiet seiner Mitglieder nach Maßgabe der Wassergesetze zu Unterhalten.
Auf Antrag eines Verbandsmitgliedes kann der Zweckverband mit Zustimmung des Verbandsausschusses über den Unterhalt hinausgehende Ausbaumaßnahmen gegen Übernahme der Kosten ausführen.
Der ZV kann Unterhaltungs- und Ausbauarbeiten außerhalb seines räumlichen Wirkungsbereiches vornehmen, wenn diese Arbeiten im Zuge von Unterhaltungs- und Ausbauarbeiten in den Mitgliedsgemeinden durchgeführt werden können, wasserwirtschaftlich erforderlich sind, die Kosten voll erstattet und außerdem die Belange der Mitgliedsgemeinden nicht beeinträchtigt werden.
Der Zweckverband erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts.
Das Recht und die Pflicht der Verbandsmitglieder, die dem Zweckverband übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die notwendigen Befugnisse, gehen auf den Zweckverband über.
Der Zweckverband hat das Recht, anstelle der Verbandsmitglieder Satzungen und Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen.
Informationen:
- Kooperation bei der Unterhaltung kleiner Gewässer (Beispiele aus Bayern)
- Gewässer 1. und 2. Ordnung in Niederbayern (Link)
- Unterhaltung von Gräben (Faltblatt PDF)
- Unterhaltung kleiner Gewässer und vorbeugender Hochwasserschutz (Faltblatt PDF)
- Eigendynamik und Unterhaltung (Faltblatt PDF)
- Gehölzpflege und Uferschutz (Faltblatt PDF)
- Gewässer II. Ordnung (Liste-PDF)
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Zweckverbandsgebiet Gesamt
42 Gemeinden
159.392 ha Fläche
Landkreis Passau- Süd
18 Gemeinden
81.814 ha
Landkreis Freyung- Grafenau
7 Gemeinden
19.092 ha
Landkreis Passau- Nord
17 Gemeinden
58.486 ha
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